Voraussetzung:
Diese Ausbildung kann nach Vollendung des 16. Lebensjahres begonnen werden, allerdings unter eingeschränkten Bedingungen. So führst du bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres nur Teilkörpermassen (z.B. Nacken- und Fußreflexzonenmassagen) durch. Ganzkörpermassagen erlernst du dann ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. Du wirst zur/zum gewerblichen MasseurIn ausgebildet. Das bedeutet, dass du laut Gesetz den gesunden Körper zur Prävention behandeln darfst.
Anforderungen:
Arbeitsorte/Arbeitsweise:
Viele weitere Infos zur Lehre als MasseurIn findest du übrigens hier.