Massage zu Heilzwecken

Die von Medizinern verordnete Heilmassage unterstützt bei einer Vielzahl von körperlichen Beschwerden. So auch nach Knie-, Hüft- oder Wirbelsäulenoperationen, Knochenbrüchen oder bei stumpfen Verletzungen, wie etwa nach einem Autounfall. Doch auch Krebs-PatientInnen werden mittels Lymphdrainagen und Bandagierungen (KPE – komplexe physikalische Entstauungstherapie) behandelt.

Im Gegensatz zur bekannten „normalen“ also der gewerblichen Massage, arbeiten Heilmasseurinnen und Heilmasseure ausschließlich auf ärztliche Verordnung. Der behandelnde Arzt legt dabei im Vorfeld fest, welche Art der Therapie gewählt wird und gibt das „Startzeichen“ zur Heilmassage. Oftmals erfolgt dies bereits direkt nach dem Krankenhausaufenthalt.

Warum Heilmassage?

Zahlreiche Studien bestätigen die vielseitig schmerzstillende Wirkung von Massagen, die nicht nur im Bereich der Muskeln, sondern auch bei Hautnerven, im Schmerzgedächtnis usw. wirken. Dies kann durch Lymphdrainage, klassische Massage, Akupunktur-Massage, Narbenbehandlungen, Ultraschall- oder Elektrotherapie, Wickel und Kompressen oder die vielen anderen anerkannten Massagearten erfolgen.

Interne Abstimmung wichtig

Da ein Heilmasseur ausschließlich auf ärztliche Verordnung arbeitet, erfolgt eine entsprechende Behandlung stets in Abstimmung mit Ärzten oder anderen therapeutischen Berufen – wie etwa Physiotherapeuten. Je besser die interne Abstimmung mit den anderen Berufszweigen ist, umso größer werden auch die Erfolge für die Patienten. Heilmasseure stimmen ihre Therapien somit stets mit den behandelnden Medizinern ab und führen diese gegebenenfalls in Form einer weiteren Serie fort.

Frühzeitig aktiv werden

In vielen Fällen vereinbaren Patientinnen und Patienten schon VOR der Operation einen Termin bei einer Heilmasseurin bzw. einem Heilmasseur. So kann die Behandlung optimal zeitlich abgestimmt werden und bei Bedarf gleich nach dem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt beginnen. Selbstverständlich sind jedoch auch im späteren Verlauf noch Behandlungen möglich. PatientInnen erhalten meistens noch direkt im Krankenhaus, beim Hausarzt oder beim Facharzt eine entsprechende Verordnung. Diese gibt nicht nur Aufschluss darüber, welche Therapieart anzuwenden ist, sondern informiert auch über die Anzahl und Dauer der Behandlungseinheiten.

Wie finde ich einen Heilmasseur oder eine Heilmasseurin?

Rufen Sie das „Firmen A-Z“ der WKO auf und informieren Sie sich direkt über einen Heilmasseur oder eine Heilmasseurin in Ihrer Nähe. Doch auch die umliegenden Ärzte kennen ausgebildete FachexpertInnen. Zudem informieren verschiedene Krankenkassen darüber, wer als Heilmasseur registriert ist. Ein weiterer Tipp: Halten Sie Ausschau nach dem kreisrunden Qualitätssiegel der oö. Landesinnung, das meist im Eingangsbereich des Instituts angebracht ist.

Für alle weiteren Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der oö. Fachinstitute jederzeit gerne zur Verfügung.

Sie haben noch Anregungen? Die Blogredaktion der Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure der WKOÖ freut sich über jede Rückmeldung unter: fkm@wkooe.at

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